Protokoll vom 27. Januar 1856
 
     
 
         
    Protokoll:
„Aufnahme des Johann Georg Ruf betreffend.“

Geschehen:
Kirchfarrnbach, 27. Januar 1856

Der versammelte Gemeindeausschuß hat heute in öffentlicher Sitzung das Ansäßigmachungs- und Verehelichungs-Gesuch des ledigen
Johann Georg Ruf
dahier berathen und beschlossen, dass die Zustimmung zu obigem Gesuche nur unter der Bedingung ertheilt werden könne, wenn gedachter Johann Georg Ruf sich verbindlich macht, seiner Schwester Elisabetha Ruf auf mehre Jahre, mit ihren vier außerehelichen Kindern, in seinem Hause den Aufenthalt zu gestatten. –

Nach Vorrufen und Eröffnung dieses hat nun in Gegenwart der Gemeindeverwaltung Johann Georg Ruf folgende Erklärung abgegeben.

„Obschon meine häuslichen Räumlichkeiten ziemlich beschränkt sind, so will ich doch um meine Ansässigkeit zu erlangen, meiner Schwester, Namens: Elisabetha Ruf mit ihren vier Kindern in meinem Hause von heute auf fünf Jahre den Aufenthalt gestatten.“

Diese Verpflichtung wird anerkannt durch eigenhändige Unterschrift:
g. w. o.
Johann Georg Ruf.

Zur Bestätigung:
g. w. o.
Die Gemeindeverwaltung
(Siegel) Köninger, Vorsteher.
Hufnagel
Braun
Schuster.
Pfettner
Beer.

   
         
   
   
         
 
 
 
 
  Anmerkungen  
 

Sechzehn Jahre später, am 10. April 1872 wird die Gütlerswitwe Anna Dorothea Ruf durch das Ableben des Ehemanns Johann Georg Ruf das Anwesen Nr. 22 (mit 2,02 Hektar) erben.

 
     
 
 
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