Protokoll vom 3. Dezember 1857
 
     
 
         
   

Kirchfarrnbach, 3. Dezember 1857.

Heute wurde berathen und beschlossen, was folgt:

I. Der Schreinermeister Joh: Geg: Strebel und sein Weib, Nam: Joh: Babetta, geborene Albrecht, haben sich bisher so betragen, daß von denselben nichts Nachtheiliges bewiesen werden kann und daher ihr Leumund löblich zu nennen ist. – Diese Personen haben gar kein Vermoegen, befinden sich in großer Armuth und haben eine Familie von 6 Kindern zu ernähren. In Berücksichtigung dieser Verhältnisse hat die hiesige Landgemeinde nichts einzuwenden, wenn den oben genannten Strebel’schen Eheleute zum Handel mit Viktualien und Galanteriewaaren die polizeiliche Erlaubniß ertheilt wird.

II. Der Büttnermeister Georg Karl Renz und dessen Eheweib haben sich bisher sittsam, bescheiden und rechtschaffen betragen, waren immer fleißig und sparsam; liegt von denselben überhaupt nichts Nachtheiliges vor, so, daß deren Leumund „lobenswert“ genannt werden darf. (Erforderlich zur Hypothekaufnahme).

G. w. o.
Gemeindeverwaltung.
Kohler Vorsteher.
Weiß.
Schuster
Braun
Hufnagel.

   
         
  Anmerkungen    
    Schreiner Strebel in Kirchfarrnbach Nr. 6; Büttnermeister Georg Karl Renz Kirchfarrnbach Nr. 3;    
 
 
 
 
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