Protokoll vom 11. Juli 1858
 
     
 
         
    Kirchfarrnbach, 11 Juli 1858.

Da zur Zeit die Dienstzeit des bisherigen Flur- und Waldaufseher abgelaufen ist, so wurde heute bei der öffentlichen Gemeindeversammlung für den Landgemeinde-Distrikt Kirchfarrnbach mit Dürrnfarrnbach ein neuer Flur- und Waldaufseher gedungen. –

Als Wenigstnehmender ist ernannt Johann Güner, ledigen Standes, von hier, geboren 1829. 5 Septbr: für den Jahreslohn von 19. fl. – neunzehn Gulden.

Derselbe ist 28. Jahre alt, hat kräftigen Körperbau, führte bisher immer einen unbescholtenen, nüchternen Lebenswandel und legte auch eine religiöse Gesinnung an den Tag und wird daher von Jedermann als Flur- und Waldaufseher fähig anerkannt.

Als besondere Bedingung wurde festgesetzt, daß der neuaufgestellte Flur- und Waldaufseher jeden Tag zu verschiedener Zeit die Landgemeindeflur begehen und die Verordnungen der Flurpolizei streng und gewissenhaft handhaben muß. Diese Bedingung verspricht zu erfüllen, laut Unterschrift:
Johann Güner.
Wurde verpflichtet 6 Aug. o.:/

Schlußberathung: Strebels Schulgeld: bisher 4. Quartale: a 52.x: 3. fl. 28.x. zur Beitreibung angeklagt.

Zur Bestätigung
Die Gemeindeverwaltung.
Kohler Vorsteher.
Beer.
Schuster
Hufnagel.
Weiß

   
   
   
         
 
 
 
 
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