Protokoll vom 23. Dezember 1858
 
     
 
         
    Kirchfarrnbach, 23. Dezember 1858.

Ad Nro: 1735.

Auf die Verfügung des Kgl: Landgerichtes vom 15. d. M. wurde heute in öffentlicher Gemeindeverwaltungs-Sitzung über die Vermögens- und Erwerbs-Verhältnisse des Maurersgesellen Leonhard Berghold, in der Gemeinde Deberndorf heimathlich, Berathung gehalten. Es hat sich Folgendes ergeben.

Derselbe besitzt hier ein halbes Haus mit 27 D: Wiese und Gärtchen, welches erkauft wurde nun: 530. fl. –
ferner an Aeckern 1,6 am Langenzenner Weg
ferner an Aeckern 0,86 am Langenzenner Weg 100. fl. -
ferner an Aeckern 0,94. am Oberndorfer Weg 130. fl. –
ferner an Aeckern 2,15 in der Zeil 130. fl. –
Summa des Vermögens: 890. fl. –

Auf diesem Gesamtbesitzthum haften: 900 fl. – Hypothek und Privatschulden, so, daß genannter Leonhrd: Berghold von dem Ertrag dieser Grundstücke die Zinsen von seinen Passivkapitalien nicht entrichten kann und daher seinen Lebensunterhalt einzig und allein durch Tagelohn als Maurersgesell erwerben muß.

G. w. o.
Gemeindeverwaltung.
Kohler Vorsteher.
Schuster
Hufnagel.
Beer.

   
         
         
  Anmerkungen    
   

Leonhard Berghold Kirchfarrnbach Nr. 27

   
 
 
 
 
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