Protokoll vom 15. Februar 1858
 
     
 
         
    Kirchfarrnbach, 15 Februar 1858.

Es wurde folgender Gegenstand berathen.

Nach reiflicher Ueberlegung hat man die feste Ueberzeugung gewonnen, daß in der hiesigen Landgemeinde, wie in anderen Gemeinden, die Bildung einer Siebnergesellschaft nothwendig ist, weßhalb von der Gesamtgemeinde hierüber ein besonderer Beschluß gefasst wurde, auf welchen sich hier bezogen wird.

G. w. o.
Gemeindeverwaltung.
Kohler Vorsteher.
Weiß Pfleger.
Beer.
Braun
Schuster
Hufnagel.

   
         
       
         
  Anmerkungen    
    Siebener wurden bereits in diesem Protokollbuch am 20.05.1856 erwähnt.    
 
 
 
 
zurück zum Verz. "Heimatg. Leseb."