Protokoll vom 20. Juni 1858
 
     
 
         
    Kirchfarrnbach, 20 Juni 1858.

Wurde ein gewisser Antrag, nach welchem über das s. g. Pfarrbücklein auf den den hiesigen Ortsfahrweg ein Pflaster gemacht werden soll, in Berathung gezogen und darauf erklärt, daß dieses Pflaster nicht nothwendig sey, die Gemeinde hiezu nicht verbindlich seyn wird, weil der bezeichnete Wasserablauf vom Pfarrbrunnen herbeigeführt werde; - auch hat der Taglöhner Grg: Schwarz seine Ausfuhr auf dem benannten Platze und kann daher ein Pflaster nicht wohl angebracht werden.

G. w. o.

Gemeindeverwaltung.
Kohler Vorsteher.
Beer.
Weiß
Hufnagel.
Schuster

   
         
         
  Anmerkungen    
   

Es handelt sich hier um den unteren Teil der Pfarrgasse zwischen Anwesen Nr. 19 (damals Joh. Gg. Schwarz) und Nr. 20 (damals Joh. Schroll). Der Brunnen bei Nr. 20 war früher der Pfarrbrunnen. Der Eingang zum Pfarrgrundstück lag im Süden.

   
 
 
 
 
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