Protokoll vom 13. Januar 1854
 
     
 
         
       
         
   

Kirchfarrnbach, 13 Januar 1854.

   
   

Die unterfertigte Gemeindeverwaltung und Armenpflege bezeugt und bestätiget auf vorhergegangener Besprechung, daß von dem Melbermeister Joh: Mich: Schwarz in der hiesigen Landgemeinde nichts Nachtheiliges vorliegt; er sich vielmehr in jeder Beziehung so betragen hat, daß sein Leumund durchaus gut und lobenswerth genannt werden muß.

Was seine Vermögensverhältnisse betrifft, so besitzt er zwar ein kleines Anwesen, hatten aber darauf so viele Hypothenschulden, daß diese den Werth seines Gutes weit übersteigen und also genannter Schwarz sich in sehr dürftigen Umständen befindet. –
Alimentationspflichtige Anverwandte von demselben sind nicht vorhanden.

G. w. o.

Gemeindeverwaltung.
Köninger, Vorsteher.

   
   

 

   
       
         
    Ad Nro: 2524.    
   
Kirchfarrnbach, 13 Januar 1854.
   
   

Bei heute stattgefundener öffentlicher Sitzung wurde Erklärung abgegeben für Aufhahmsgesuch des Georg Prais aus Dürrnfarrnbach.

Nach gewissenhaft gepflogener Berathung und reiflicher Überlegung muß hiermit die unterzeichnete Gemeindeveraltung und Armenpflege dem Ansäßigmachungs- und Verehelichungsgesuche des ledigen Georg Prais, aus Dürrnfarrnbach, und nicht von hier gebürtig, und der ledigen kath. Scheller von hier, mit folgender Erklärung entgegen treten.

1., Hier und in Dürrnfarrnbach ist kein neuer Taglöhner nothwendig; denn alle Gemeindeglieder besorgen ihre Arbeiten durch ihre eigenen Leute und durch die im eigenen Brode stehenden Dienstboten. Die Angabe: „Arbeit erhalten Prais bei dem Bauer Schuh in Dürrnfarrnbach“ ist nach Aussage dieses Bauers eine pure Unwahrheit.

2., Hefenhandel und Botenlohn in Verbindung mit Brodsammeln, womit sich bisher die ledige Kath. Scheller mit ihren außerehelichen Kindern so nothdürftig ernähren konnte, können die Existenz einer Familie nie begründen; und um Tagelohn ist Schellerin in der ganzen Gemeinde als fleißige Arbeiterin nicht bekannt und wird es in ihrem jetzigen und späteren Alter nie mehr werden. –
Gleiches ist auch bei Prais der Fall.

3., Die Verhältnisse des Prais sind der Gemeindeverwaltung und Armenpfleger dahier so bekannt, dass sie gewiß weiß, die Angabe des Besitzes baarer fünfzig Gulden kann sich nicht im Geringsten auf Wahrheit gründen. – Auch die ledige Kath. Scheller besitzt kein Vermögen und hat auch von ihrem Vater keines zu hoffen, Daß es sich so verhält, ist leicht zu begreifen, denn der alte Carl Scheller ist ja so arm, dass er schon mehre Jahre aus der hiesigen Armenkasse das Almosen erhalte, ist eine reine Unmöglichkeit und also eine weitere Unwahrheit, und so kämen beide Personen ganz mittellos in die Ehe, könnten sich also nicht häuslich einrichten und ist daher in Voraussicht zu erkennen, dass

4., die Ehe des Prais mit der Schellerin eine unzufriedene und unglückliche Ehe werden würde. Beide Personen müssten bald der hiesigen, ohnehin mit Armen sehr belästigten, Gemeinde zur Last fallen. -

Unter diesen Umständen kann die Gemeindeverwaltung und Armenpflege dahier ihre Einwilligung zu obigem Gesuche nicht ertheilen und muß daher auf Abweisung dringen.

G. w. o.

Gemeindeverwaltung und Armenpflege.
Köninger, Vorsteher

   
         
 
 
 
 
  Anmerkungen  
 

Johann Michael Schwarz Kirchfarrnbach Nr. 24 (heute Dietrich); das Anwesen wurde am 25. Oktober 1855 versteigert.
Georg Preis siehe Protokoll v. 20.12.1853 . Georg Preis heiratete die Anna Katharina Scheller am 11. Juli 1856. 1863 kaufte er den Hälfteanteil des Johann Georg Popp von Kirchfarrnbach Nr. 27 (heute Pöll).

 
     
 
 
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